AGB

§ 6 Geheimhaltung, Schutz- und Urheberrechte

  1. Sowohl wir als auch der Kunde sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu behandeln.

  2. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von uns gefertigten Schriftstücke, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und Teststellungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und sie Dritten nicht zugänglich macht. Soweit an unseren Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei uns.

  3. Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung und zum Urheberschutz schließt ohne Beschränkung auch die Verpflichtung ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die Geheimhaltungsverpflichtung und der Urheberschutz auch von seinen Mitarbeitern gewahrt werden.

  4. Der Kunde erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.

§ 7 Sonstiges

  1. Sind Vorschriften dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die betroffene Klausel ist dann so auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

  2. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

  3. Gerichtsstand für beide Parteien, soweit vereinbar, ist Starnberg.